CBTR-Tiefbaurechtspreis 2022 an Prof. Dr.-Burkart Messerschmidt
Laudatio zur Verleihung des Tiefbaurechtspreises 2022 des CBTR an Herrn Prof. Dr.-Burkart Messerschmidt
Laudator: Prof. Dr. iur. Axel Wirth, Präsident des CBTR
Sehr verehrte Festgäste,
seit Anbeginn der CBTR-Tagungen stellt die Verleihung des Tiefbaurechts-Preises den Höhepunkt unserer Veranstaltung dar. Dazu möchte ich jetzt kommen und in der Fachrichtung „Tiefbaurecht“ einer Persönlichkeit Urkunde samt Bronzener Asparagus-Schaufel übergeben, die seit Jahrzehnten das Baurecht an führender Stelle prägt: Es ist einer der Baujuristen in Deutschland, der seit mehr als drei Jahrzehnten durch Veröffentlichungen, Gerichtspraxis, Lehrtätigkeit und Mitarbeit in wesentlichen Gremien das Baurecht und damit auch das Tiefbaurecht geprägt hat und weiterhin fortentwickelt! Ich freue mich deshalb ganz besonders, dass mir die Ehre zukommt, meinem lieben Kollegen Professor Dr. Burkart Messerschmidt diese besondere Auszeichnung für sein Lebenswerk verleihen zu können. Denn der neue Preisträger ist nicht nur ein wandelndes Baurechts-Lexikon, sondern auch ein herausragender Kenner des Baugrund- und Tiefbaurechts, insbesondere auch des Tunnelbaurechts – was er zur Zeit gerade wieder bei einem spektakulären Bahn-Rechtstreit unter Beweis stellt. Zudem ist der Geehrte in vielen weiteren ehrenamtlichen „Bauaktivitäten“ involviert, auf die ich nachfolgend noch kurz eingehen darf.
Die Gesamtheit dieser außerordentlichen Verdienste hat das Präsidium samt Vorstand des CBTR dahingehend gewürdigt, die Asparagus-Schaufel dem noch nicht einmal 70-jährigen Baurechts-Förderer Prof. Dr. Burkart Messerschmidt zu verleihen und damit Dank und Anerkennung gegenüber einem herausragenden Kenner der Materie zum Ausdruck zu bringen. Mehr noch: Mit der Aufnahme von Prof. Dr. Messerschmidt in das „Who-is-Who“ der Tiefbaurechtswelt, zu der in juristischer Hinsicht die bisherigen Preisträger Prof. Dr. Götz von Craushaar, Prof. Dr. Gerd Motzke, Prof. Dr. Klaus Vygen, Prof. Dr. Klaus-Dieter Kapellmann, Prof. Dr. Hans Ganten, Dr. Dieter Putzier, Prof. Dr. Klaus Englert, Georg-Friedger Drewsen, Prof. Dr. Rolf Kniffka und zuletzt 2019 Prof. Dr. Dieter Kainz zählen, wird diese Liste hochverdienter Tiefbaurechts-Experten weiter komplettiert! Und natürlich dürfen in diesem Zusammenhang auch die Preisträger aus dem Bereich der Tiefbautechnik nicht vergessen werden, die unser Vizepräsident Johannes Jochem in der nachfolgenden Laudatio noch anführen wird.
Lassen Sie mich kurz einige wesentliche Stationen aus dem Leben des künftigen Schaufelinhabers beleuchten:
Geboren 1953 in Bad Schwartau nahe Lübeck, das bekannt für sein Jodsole- und Moorheilbad ist, studierte der Geehrte nach dem Abitur an der Universität Hamburg und schloss sein Studium der Rechtswissenschaften 1979 mit dem ersten Staatsexamen ab. Während der Referendarszeit war er dann wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Versicherungswissenschaften an der Uni Hamburg und erfolgreicher Repititor für angehende Juristen. Nach dem 2. Staatsexamen 1983 zog es den vielseitig interessierten jungen Juristen in den Anwaltsberuf und so kam er 1985 bereits zur damals schon bekannten Kanzlei Redeker Sellner Dahs und Widmaier in Bonn. Zur gleichen Zeit schloss er seine Promotion an der Universität Hamburg ab. Heute ist der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. jur. Burkart Messerschmidt Seniorpartner von REDEKER/SELLNER/DAHS, einer international tätigen großen Anwaltsgesellschaft. Mit ihm zeichnet das CBTR einen der seit Jahrzehnten führenden Baujuristen aus, die sich auch auf dem Gebiet des Tiefbaurechts einen Namen gemacht haben. Der Geehrte ist vielfach dekoriert und seit mehr als 20 Jahren in allen maßgebenden Rankings vertreten: Ausgezeichnet z.B. von Juve 2021/2022 als „führender Senior‐Partner im Privaten Baurecht“, von der Wirtschaftswoche als „Top‐Anwalt Baurecht (2022)“, von Handelsblatt/Best Lawyers im Ranking „Deutschlands beste Anwälte“ im Baurecht, von Who’s Who Legal im Bereich Construction Germany und von Chambers Europe seit 2018 im Bau‐ und Immobilienrecht – Deutschland; von Legal 500 als „Führender Name“ im Immobilien‐ und Baurecht hervorgehoben und im Immobilien‐ und Baurecht/Baurecht einschließlich Streitbeilegung sowie (2019) im Branchenfokus Energie empfohlen. Als Honorarprofessor für Bau- und Architektenrecht an der Hochschule Bochum wirkt er ebenso an der Ausbildung von Ingenieuren und Architekten mit wie er wissenschaftlich auch Mitglied des Arbeitskreises Bauvertragsrecht beim Bundesministerium der Justiz (2010 bis 2013), Mitglied der Reformkommission für Großprojekte des BMVI und Mitglied des Vorstandes des Deutschen Baugerichtstages e. V. ist. Seine baugrund- und tiefbaurechtliche Affinität beweist der Tiefbaurechtspreisträger mit seinen zahlreichen baurechtlichen Veröffentlichungen, deren Aufzählung Seiten füllen, und von denen nur die bekanntesten zu nennen sind: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, Kommentar zu §§ 631 ff. BGB, 4. Aufl. 2022; Kapellmann/Messerschmidt, Kommentar zur VOB Teile A und B, 7. Aufl. 2020 und Mitherausgeber Messerschmidt/Niemöller/Preussner, Kommentar zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Dazu ist der Geehrte auch noch Mitherausgeber seit der ersten Stunde 1999 der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht. Auch im Rahmen der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Preisträger an vorderster Stelle mitgewirkt. So etwa ab 1990 als zweiter und von 1993 bis 1997 als erster Vorsitzender der Deutsch-Deutschen Juristischen Vereinigung und als Mitglied des Beirats beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Nicht zuletzt zeigt Prof. Dr. Messerschmidt durch die Teilnahme an allen bisherigen 11 CBTR-Tagungen seit Anbeginn 2002 und als Mitglied im wissenschaftlichen Beirat, dass ihm auch das Tiefbaurecht sehr am Herzen liegt. Zu seinen herausragenden Tiefbau-Arbeiten zählt etwa die baurechtliche Begleitung der Rheinbrücke Leverkusen, der Tunnel-Havarie Rastatt und der Braun- bzw. Steinkohlenkraftwerke Neurath und Hamm.
Den Dank für sein unglaublich vielseitiges baurechtliches Wirken erfuhr Prof. Messerschmidt u.a. bereits durch die Verleihung einer Festschrift unter dem umfassenden und damit auf ihn zugeschnittenen Titel „Baurecht und Architektenrecht“ im Jahre 2018, erschienen im renommierten Verlag C.H.Beck.
So darf ich zusammenfassend feststellen: Sie, verehrter Herr Kollege Messerschmidt, haben sich um das gesamte Vergabe-, Architekten- und Baurecht, insb. auch das Tief- und Tunnelbaurecht, mehr als verdient gemacht. Die Auszeichnung mit der „Bronzeschaufel“ stellt für diese Lebensleistung zugleich Dank und auch ein Symbol dar: Schaufeln soll man bekanntlich nutzen – und Sie werden dieses künstlerische Kleinod aus Bronze, geschaffen von dem Künstler Richard Gruber, sicherlich noch sehr lange und weiterhin im Interesse der Fortentwicklung des Baurechts als Ansporn vor Ihren Augen behalten – und vielleicht auch damit Spargel stechen!
Herzlichen Glückwunsch zum Tiefbaurechtspreis!