Tagung 2011 in Zürich

Interdisziplinäre Tagung mit schweizerischer Note

Das erste Auslandsgastspiel des Centrums für deutsches und internationales Baugrund- und Tiefbaurecht (CBTR) ist erfolgreich über die Bühne gegangen: Nach Tagungen unter anderem in Berlin, Hamburg, Dresden, Stuttgart und Schrobenhausen hat das CBTR seinen zweijährlichen interdisziplinären Kongress diesmal in Zürich abgehalten. Über 100 namhafte Tiefbauexperten aus den Bereichen Bautechnik, Baurecht und Baubetrieb tauschten sich über aktuelle Probleme beim „Tiefbauen“ aus. Im Rahmen eines Festabends verlieh das CBTR zwei Tiefbaurechtspreise an Prof. Dr. jur. Klaus Englert und Prof. Dr.-Ing. Hans-Georg Kempfert.

Als Weltstadt mit Charme präsentierte sich die idyllisch am Zürichsee gelegene Tagungsstadt. Schon der erste Eindruck überzeugte die Kongressteilnehmer, darunter Vertreter von großen Baukonzernen ebenso wie von mittelständischen Bauunternehmen, Vertreter von großen Versicherungen, Sachverständige, Bauanwälte aus der ganzen Bundesrepublik und dem Ausland sowie Baurichter, unter ihnen auch Prof. Dr. jur. Rolf Kniffka als Vorsitzender des „Bausenats“ des Bundesgerichtshofs.

„Was man über die Schweiz wissen sollte“, was das Besondere an dem kleinen Land ausmacht und warum die Schweiz trotz ihrer übersichtlichen Größe durchaus Bedeutung hat, verdeutlichten die Schweizer Rechtsanwälte Thomas Esslinger und Christa Stoll-Polikowski in einem launigen Auftaktvortrag in stilechter Atmosphäre im Zunfthaus „Zur Haue“.

Am nächsten Tag begrüßte CBTR-Präsident Prof. Dr. iur. Axel Wirth die Tagungsgäste. Aus höchstrichterlicher Warte warf Prof. Dr. jur. Rolf Kniffka einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen und Tendenzen in der Rechtsprechung zum Tiefbaurecht. Der Vorsitzende des VII. Senats des BGH, der sich vorwiegend mit Bausachen beschäftigt, berichtete von aktuellen Entscheidungen und erläuterte aus seiner Sicht die Behandlung von gestörten Bauabläufen in Zusammenhang mit unerwartet angetroffenen Baugrundverhältnissen. Er betonte dabei unter anderem, dass ein Bauunternehmen durchaus erfolgreich Mehrvergütungsansprüche geltend machen kann, wenn der Boden von dem abweicht, was auf der Basis von Baugrundgutachten vertraglich vereinbart wurde.

Dr. Markus O. Häring stellte den hochkarätigen Tagungsteilnehmern ein ebenso bedeutendes wie dramatisches Tiefbauprojekt aus der Schweiz vor: die Baseler Geothermie, die mit unerwarteten Schadensauswirkungen sogar dazu geführt hatte, dass gegen die Projektverantwortlichen strafrechtlich ermittelt wurde – allerdings mit gutem Ausgang für die Beteiligten. Prof. Horst Franke, Vorsitzender der deutschen Gesellschaft für Baurecht, beleuchtete in seinem Vortrag rechtliche Herausforderungen und Besonderheiten beim Tunnelbau. Über ein weiteres bemerkenswertes schweizerisches Tiefbauprojekt berichtete Dr. techn. Nat. Stefan Frank. Er ist Projektingenieur bei der so genannten „Durchmesserlinie“, einem Jahrhundertbauwerk, bei dem weite Teile der Stadt Zürich für eine neue Eisenbahnstrecke untertunnelt wird. Wie das Baugrundrisiko und seine Randaspekte in der Schweiz behandelt werden, erklärte Rechtsanwalt Peter Slongo. Unterwegs mit dem Schiff auf dem Zürichsee, erfuhren die Tagungsteilnehmer von Prof. Dr. Klaus Englert und Dr. geol. Markus O. Häring Interessantes über die Geologie rund um Zürich.

Festlich wurde es dann am Abend: Im Zunfthaus „Zur Meisen“, das unter anderem mit einem sehenswerten Porzellanmuseum ausgestattet ist, traf sich die große Runde zum Festabend. Zu den Klängen von Walter Webers International New Orleans Jazz Band verlieh das CBTR auch heuer wieder zwei Tiefbaurechtspreise an Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um die Weiterentwicklung des Tiefbaus und Tiefbaurechts verdient gemacht haben. Den Preis für die Rubrik Technik, symbolisiert durch die „bronzene Asaparagusschaufel“,  erhielt heuer Prof. Dr.-Ing. Hans-Georg Kempfert, Universitätsprofessor für Grundbau und Bodenmechanik an der Universität Kassel. Mit dem Juristenpreis ehrte das CBTR diesmal einen Vertreter des Baurechts, den man mit Fug und Recht als „Erfinder des Tiefbaurechts“ betiteln kann: Prof. Dr. jur. Klaus Englert, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Honorarprofessor für Baurecht.